Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung erstellen Förderschullehrkräfte mitunter gemeinsam mit Lehrkräften der öffentlich allgemein bildenden Schulen jährlich Fördergutachten.
Das Verfahren dient der Feststellung, ob eine Schülerin oder ein Schüler auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen ist, welche Art und Umfang dieser Bedarf vorsieht und mit welchen Maßnahmen dem Bedarf entsprochen
werdenkann.
Ziel ist, die schulische Teilhabe zu leisten und einen geeigneten Beschulungsort zu finden.
Letztlich entscheidet die NLSchB darüber, welcher sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf bei den Schüler*innen festgestellt wird. In der Regel folgt die NLSchB den Empfehlungen der Förderkommission der zuständigen Schule.
Die Mehrzahl aller Verfahren werden im Zeitraum Februar bis Mai jeden Schuljahres durchgeführt. Bevor ein solches Verfahren eingeleitet wird, ist zu prüfen, ob die Einleitung fallbezogen sinnvoll ist.
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