Unterrichtsorganisation bis zu den Osterferien
Das Niedersächsische Kultusministerium hat beschlossen, dass nach und nach alle Schülerinnen und Schüler wieder im Wechselmodell in der Schule unterrichtet werden. Die Möglichkeit der Befreiung von der Präsenzpflicht ist ab dem 8.3.2021 aufgehoben.
Die Planungen bis zu den Osterferien können Sie dem folgenden Bild entnehmen:
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Unterrichtsorganisation bis zum 7. März 2021
Das Niedersächsische Kultusministerium hat entschieden, dass es zunächst keine Änderungen zum 1.3. geben wird. Die bisherige Organisation für die Sehusaschule bleibt daher weiter bestehen. Dies gilt zunächst bis zum 7.3.2021.
Schülerinnen und Schüler, die derzeit auf Antrag aus dem Szenario B vom Präsenzunterricht befreit sind, können jedoch auf Wunsch wieder zum Wechselmodell zurückkehren (Bitte mit der Klassenlehrkraft besprechen).
Hier können Sie die Unterrichtsorganisation der Sehusaschule bis zum 7.3.2021 ansehen:
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Unterrichtsorganisation bis Ende Februar
Das Niedersächsische Kultusministerium hat entschieden, dass bis Ende Februar der Wechselunterricht im Szenario B bzw. das Szenario C wie bisher fortgeführt werden.
Es bleibt bei den bisherigen Regelungen.
Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit auf Antrag im Lernen zu Hause befinden, dürfen jedoch jederzeit in den Wechselunterricht zurückkehren.
Hier können Sie die Planungen der Sehusaschule bis Ende Februar ansehen:
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Hier können Sie den Elternbrief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne lesen:
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Schulausfall bis einschließlich Freitag, 12.2.2021
Schulausfall auch Donnerstag und Freitag
Der Landkreis Goslar teilt mit:
Im Hinblick auf die aktuelle Räumsituation auf den Nebenstrecken, den Parkplätzen, den Bushaltestellen und den diversen Zuwegungen ergeht folgende Entscheidung:
In den Schulen im Landkreis Goslar fällt der Unterricht auch am 11.02. und 12.02.2021 an allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen aus.
Neue Regelungen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
es gibt neue Regelungen für die Schule:
Wenn sich Ihr Kind im Wechselmodell befindet, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für die Zeit bis zum 14.2.2021 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen.
Ihr Antrag kann schriftlich, per
Bitte geben Sie der Schule bis Freitag, 22.01.2021, Bescheid, wenn Sie Ihr Kind vom Unterricht in der Schule abmelden wollen.
Ihr Kind geht dann bis zum 14.2.2021 nicht zur Schule und bekommt Aufgaben für das Lernen zu Hause.
Hier können Sie den Elternbrief des Kultusministers lesen:
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Hier können Sie sich die Organisationsplanungen der Sehusaschule bis zum 14.2.2021 ansehen:
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